Nordpommersche Waldlandschaft

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  • Der Kleinste der Familie

    Der Schreiadler (Aquila pomarina) ist der kleinste Adler Deutschlands.

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1. Evaluierung des Naturschutzgroßprojektes

In diesem Jahr findet die erste Evaluierung des Naturschutzgroßprojektes statt. Die Ergebnisse dieser ersten Erfassung sollen 2019 vorliegen.

Auftraggeber der Evaluierung ist das Land M-V, die Ausschreibung läuft über das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG).

Das Ziel von Evaluierungen ist die Überprüfung des Zielerreichungsgrades von laufenden und abgeschlossenen Naturschutzgroßprojekten, um bei auftretenden Defiziten Hinweise zu geben, an welchen Stellen Verbesserungen und Anpassungen in der Projektumsetzung oder den Projektzielen erforderlich sind. Die Notwendigkeit ergibt sich auch aus der Förderrichtlinie für Naturschutzgroßprojekte, welche die Effizienzkontrolle nicht nur auf die Naturschutz-Aspekte beschränkt, sondern sie auf den Mitteleinsatz und dessen sozioökonomische Wirkung ausdehnt. Die Fortführung der Kontrollen ist auch über die Projektlaufzeit hinaus sicherzustellen.

Vorgesehen ist, Evaluierungen in zeitlicher Staffelung während der Projektlaufzeit durchzuführen, und zwar im Abstand von 3 bis 4 Jahren nach erfolgter Bewilligung (1. Evaluierung, Projektfortschrittskontrolle, 2018 und 2019), im letzten Förderjahr (2. Evaluierung, Schlussevaluierung, 2024) sowie 5 und 10 Jahre nach Abschluss der Projektförderung (3. und 4. Evaluierung, 2030 und 2035).

Einer der Kernerhebungen der Evaluierung ist die Erfassung aller Schreiadlerreviere  im Projektgebiet in 2018. Das LUNG hat hierzu Herrn Micheal Runze mit der Datenerhebung und Auswertung beauftragt. Herr Runze ist seit 20 Jahren als Schreiadlerbetreuer tätig. Aufgewachsen ist er in der Nordvorpommerschen Waldlandschaft (Eixen) und hat dadurch ein persönlichen Bezug zum Projektgebiet. Weitere Informationen über Herrn Runze und seine Kartierung finden Sie unter folgendem link.

Desweiteren ist für die Evaluierung 2018/19 vorgesehen, in den Waldbereichen, in denen Wasserstandsoptimierungen geplant sind, Pegel zu setzen und die Wasserstandsänderungen zu erfassen. Außerdem sollen Kleinsäuger- und Amphibienerhebungen auf Probeflächen mit Maßnahmebezug und Referenzflächen (intensive Nutzung) stattfinden.

Generell gilt: Die naturschutzfachliche Evaluierung ist an den Zielen des Naturschutzgroßprojektes ausgerichtet. Die Inhalte sind vor allem aus den im PEPL formulierten ökologischen Leitbildern und Erhaltungs- und Entwicklungszielen abgeleitet. Sie gruppieren sich nach den folgenden Kriterien:

  • Prozessziele (z. B. eigendynamische Entwicklung)
  • Ziele für Biotope/Landschaftsausschnitte (Größe, Lage, Zustand, Ausstattung)
  • Abiotische Ziele (z. B. Wasserstände, Nährstoffgehalte)
  • Ziele für Arten/Populationen/Vegetation (Bestandserhaltung, Zu-/Abnahme)
  • Strukturelle Ziele (z. B. Gewässer-, Reliefstruktur).

 

 

 

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